E-Roller
Die meisten Elektro-Roller sind in der L-Klasse der Verordnung (EU) 2018/858 klassifiziert. Diese unterteilt sich in verschiedene Unterklassen wie L1e und L3e. Übertragen auf den Bereich von Verbrennungsmotoren entsprechen E-Roller der Klasse L1e der 50 cm³ Klasse, während E-Roller der Klasse L3e der 125 cm³ Klasse zugeordnet werden kann. Die Klasse L1e darf dabei mit den Führerscheinklassen AM und B (also mit dem Autoführerschein) gefahren werden. Um die L3e Klasse fahren zu dürfen, muss man mindestens den Führerschein A1 besitzen oder die B196 Auto Führerschein-Erweiterung, die ohne Fahrprüfung zu bekommen ist. Die Fahrerlaubnis ist natürlich in der Führerscheinklasse A enthalten.
Infos zur L1e Klasse
Infos zur L3e Klasse
Auch die L3e Klasse ist Teil der EG-Fahrzeugklasse für Leichtkrafträder nach der Verordnung (EU) 2018/858. Die Grenzen für E-Roller dieser Klasse liegen deutlich höher als bei der L1e Klasse. Hierunter fallen zweirädrige Krafträder mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Es wird weiter unterteilt:
»L3e-A1: Kraftrad mit niedriger Leistung (≤ 125 cm³ Hubraum und ≤ 11 kW)
»L3e-A2: Kraftrad mit mittlerer Leistung (≤ 35 kW)
»L3e-A3: Kraftrad mit hoher Leistung (>35 kW)
Die meisten L3e E-Roller fallen unter die Regelung L3e-A1 bis 11 kW. Auch in diesem Segment gibt es deutliche Unterschiede in Leistung und Reichweite. Wegen der erhöhten Leistung und Geschwindigkeit empfiehlt sich häufig ein Doppelakku System, da der Energiebedarf hier häufig deutlich höher liegt. Für kürzere Strecken gibt es aber auch 1-Akku-Lösungen, die weniger Gewicht mit sich bringen und auch preislich deutlich günstiger sind. In der Regel sind diese E-Roller Modelle von der Bauart so ausgelegt, dass zwei Personen komfortabel mitfahren können.